Erstberatung

ErstberatungSeit einer Änderung des Rechts­anwalts­vergütungs­gesetzes regelt dieses nicht mehr die Höhe der Vergütung, die der Rechtsanwalt für eine beratende außergerichtliche Tätigkeit erhält. Für außergerichtliche beratende Tätigkeiten ist es nunmehr erforderlich, dass zwischen Anwalt und Mandant eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann die Vergütung an den gesetzlich geregelten Gebühren­tatbeständen abhängig vom Gegenstandswert oder an der aufgewandten Arbeitszeit (Stundenhonorar) orientiert werden. Die Vergütung kann auch in Form einer Pauschale erfolgen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Trautwein bietet Ihnen ein Erst­beratungs­gespräch zu folgenden Pauschalpreisen an:

Arbeitsrecht 100,00 EUR
Bau- und Architektenrecht 120,00 EUR
Energierecht 120,00 EUR
Erbrecht 120,00 EUR
Handels- und Gesellschaftsrecht 120,00 EUR
Miet- und Wohnungseigentumsrecht 100,00 EUR
Strafrecht 120,00 EUR
Transport- und Speditionsrecht 120,00 EUR
Verkehrsrecht 120,00 EUR

Die vorgenannten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

Eine Erstberatung umfasst eine erste Aufnahme des Sachverhalts, eine vorläufige Einschätzung der Erfolgsaussichten sowie einen Ausblick auf die im Falle einer Beauftragung entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Vergütung für eine außergerichtliche Beratung, die über eine Erstberatung hinausgeht, erfolgt aufgrund einer (in der Regel pauschalisierten) Honorarvereinbarung, die sich an den gesetzlich geregelten Gebührentatbeständen abhängig vom Gegenstandswert oder an der aufgewandten Arbeitszeit orientiert. Für die konkrete Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels werden die gesetzlichen Gebühren abhängig vom Gegenstandswert erhoben.

Eine Erstberatung ersetzt nicht die im Einzelfall erforderliche eingehende rechtliche Prüfung des Sachverhalts sowie der konkreten Erfolgs­aussichten durch die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt.

Falls der Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem jeweiligen Pauschalpreis für ein Erst­beratungsgespräch steht, muss die Rechtsanwaltskanzlei Trautwein aufgrund rechtlicher Vorgaben von den angegebenen Preisen abweichen.

Bei einer weiteren Beauftragung in derselben Angelegenheit wird der Pauschalpreis für ein Erstberatungsgespräch auf hiernach entstehende Geschäfts- oder Verfahrensgebühren angerechnet.