Forderungsmanagement

ForderungsmanagementHat der Forderungseinzug Erfolg, muss die säumige Schuldnerin bzw. der säumige Schuldner sämtliche in dem Verfahren entstandenen Anwaltskosten im Rahmen des Verzugsschadens erstatten, sofern er sich vor dem ersten anwaltlichen Mahnschreiben bereits in Verzug befand. Fällt die Forderung aus, beispielsweise weil der Schuldner über keine pfändbare Habe verfügt, realisiert sich für Sie Ihr Kostenrisiko, da Sie als Auftraggeber vorrangig Kostenschuldner für die entstandenen Anwaltsgebühren sowie Gerichts­kosten und Gerichts­vollzieherkosten sind.

Bei größeren Forderungsaufkommen bietet Ihnen die Rechts­anwalts­kanzlei Trautwein an, Ihr Ausfallrisiko auf sehr günstige Pauschalen zu begrenzen. Die nach der Forderungshöhe gestaffelte Pauschale umfasst ein anwaltliches Mahnschreiben, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens sowie einen Zwangsvollstreckungsauftrag. Lediglich Kosten für Post- und Telekommunikation und gegebenenfalls für eingeholte Auskünfte sowie die im Einzelfall anfallenden Gerichtskosten für das gerichtliche Mahnverfahren und Gerichtsvollzieherkosten sind von Ihnen darüber hinaus noch zu tragen.

Wird die geltend gemachte Forderung vom Schuldner außergerichtlich bestritten, so dass weitere Korrespondenz mit dem Schuldner oder eine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist, fällt eine außergerichtliche Geschäftsgebühr an, da diese Tätigkeiten von der Pauschale nicht umfasst sind. Kommt es zum streitigen Verfahren, indem der Schuldner fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erhebt, fallen die gesetzlichen Gebühren sowie die Gerichtskosten für eine Klage an.

Die günstigen Pauschalen können im Falle des Forderungsausfalls zulässiger­weise jedoch nur gewährt werden, wenn der über die Pauschale hinausgehende Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner von Ihnen an die Rechtsanwaltskanzlei Trautwein abgetreten wird.