Das Beratungshilfegesetz sichert Rechtsuchenden mit niedrigem Einkommen, gegebenenfalls gegen eine Eigenleistung in Höhe von 15,00 EUR, Rechtsberatung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im Rahmen eines Güteverfahrens.
Einen Anspruch auf Beratungshilfe hat, wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, sich selbst Rechtsrat zu finanzieren. Beratungshilfe bedeutet, dass Sie von ihrem Rechtsanwalt vor Ort umfassend beraten und (außergerichtlich) vertreten werden. Beratungshilfe wird in vielen rechtlichen Bereichen gewährt, wie beispielsweise im Zivilrecht (Miete, Kauf, Verkehrsunfall) sowie im Arbeitsrecht und Sozialrecht. Einen Beratungshilfeschein müssen Sie unter Offenlegung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht beantragen, bevor Sie die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt aufsuchen.